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Verfasst von Lukas Wurzinger
27. Januar 2022 – Lesezeit: 5 Minuten
Inhaltsverzeichnis
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Wer erbt was, wenn es nach dem Gesetzt geht? Wo verwahre ich mein Testament am besten? Wie sieht ein Testament überhaupt aus? Was passiert, wenn ich kein Testament habe, und wie kann ich sichergehen, dass es durchgesetzt wird? Was passiert mit meinen Social Media Kontakten, wenn ich sterbe?
Benu hat für Sie zahlreiche Informationen zum Thema Erbrecht in Österreich zusammengestellt. Dieser Überblick soll Ihnen helfen, einen ersten Einblick zu bekommen.
Benu empfiehlt Ihnen, für den Individualfall eine eingehende Rechtsberatung einzuholen. Nur so kann man sicher sein, dass Sie für Ihren jeweiligen Fall entsprechend rechtlich korrekte Auskunft bekommen.
Hierfür wollen wir Ihnen gerne unsere Kooperationspartnerin und Rechtsanwältin Mag. Bettina Gegenbauer LL.M. empfehlen.
Mag. Bettina Gegenbauer, Rechtsanwältin
Piaristengasse 41/10, 1080 Wien
Die gesetzliche Erbfolge kommt immer dann zutragen, sollte keine letztwillige Verfügung errichtet worden sein. Dabei erben nacheinander sogenannte Linien (Parentelsystem), wobei die folgende Linie erst zum Zug kommt, wenn die vorhergehende Linie ausgestorben ist.
Neben den Linien erbt in unterschiedlichen Quoten der Ehepartner.
Es gibt keinen Unterschied zwischen ehelichen und unehelichen Kindern. Wenn ein Kind ohne eintrittsberechtigte Nachkommen verstirbt, fällt den anderen sein Erbanteil zu. Neben der ersten Linie erbt die Ehepartnerin bzw. der Ehepartner ein Drittel.
Sollten keine Erben vorhanden sein, die vom Erblasser abstammen, erben die Eltern. Wenn ein Elternteil vorverstorben ist, wird dessen Anteil zwischen den Nachkommen aufgeteilt, während die Ehepartnerin oder der Ehepartner neben Eltern und Geschwistern zwei Drittel bekommen.
Sollte kein Erbe in der ersten und zweiten Parentel vorhanden sein, erben die beiden Großelternpaare. Eine mögliche Ehepartnerin bzw. der Ehepartner erbt daneben zwei Drittel.
Diese werden durch die Ehepartnerin bzw. den Ehepartner ausgeschlossen, diese:r erbt somit alles*. Einer Ehepartnerin bzw. einem Ehepartner steht das sogenannte Vorausvermächtnis zu, welches das Recht, in der Ehewohnung weiter zu wohnen und über die zum ehelichen Haushalt gehörenden Sachen zu verfügen.
Man unterscheidet zwischen Testament und Vermächtnis.
Die Enterbung ist der Entzug des Pflichtteils durch eine gültige letztwillige Verfügung. Der Erbe muss die das Vorliegen des Enterbungsgrundes beweisen. Eine Enterbung durch gesetzliche Enterbungsgründe ist erlaubt, etwa:
Die Hinterbliebenen müssen für die Kosten der Bestattung aufkommen, und zwar in folgender Reihenfolge:
Sollte es den Hinterbliebenen aus finanziellen Gründen nicht möglich sein, die Kosten einer Bestattung zu tragen, ist eine Sozialbestattung zu beantragen.
Wenn zu Lebzeiten kein Testament angefertigt wurde, greifen die gesetzlichen Bestimmungen und die nächsten Angehörigen bekommen den Nachlass.
Mit Hilfe eines Testaments kann der Nachlass etwa einer gemeinnützigen Stiftung oder einer einzelnen Person, die nicht der Familie angehört, vererben. Bestimmte erbberechtigte Familienmitglieder (Kinder, Ehegatte, Eltern) haben jedoch immer einen sogenannten Pflichtteilsanspruch.
Man unterscheidet in Österreich zwischen folgenden Testamentsformen:
Ein Testament sollte niemals im Schrank, unter dem Bett, bei einem guten Freund verwahrt werden. Das Risiko, dass die Urkunde böswillig zerstört oder zurückgehalten wird, ist groß. Sie können es gegen eine geringe Gebühr bei einem Notar oder einem Rechtsanwalt hinterlegen. Dieser wird es zudem im zentralen Testamentsregister registrieren lassen. So kann im Erbfall darauf zurückgegriffen werden und Ihr Testament ist rechtlich durchsetzbar.
Ein Testament sollte immer gänzlich handschriftlich verfasst und unterschrieben sein. Dann spricht man von einem eigenhändigen Testament. Ansonsten ist es immer ein fremdhändiges Testament, beispielsweise wenn Sie es auf einem Computer verfassen. Zudem benötigen Sie dann drei Zeugen, welche in dem Testament nicht begünstigt werden.
Wenn die Gefahr besteht, dass Sie unmittelbar versterben könnten, können Sie ein Nottestament verfassen. Dieses kann mündlich oder fremdhändig sein und verliert jedoch seine Gültigkeit, wenn die Gefahr für Ihr Leib und Leben erlischt.
Sie können Ihr Testament auch jederzeit widerrufen - oder ein aktuelleres verfassen.
Der Nachlass bezeichnet alle Vermögensrechte und Verbindlichkeiten einer bzw. eines Verstorbenen. Auch Schulden der bzw. des Verstorbenen sind vererblich, etwa Steuerschulden, fällige Versicherungsprämien und Sozialversicherungsbeiträge. So kann es ratsam sein, dass wenn der oder die Verstorbene hoch verschuldet war, das Erbe entweder auszuschlagen oder nur bedingt anzunehmen.
"Nachlass - Wem gehört was?" Alles über den Nachlass erfahren Sie hier!
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Quellen
erbrechtsinfo.at - Gesetzliche Erbfolge in Österreich - Wer erbt was?
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