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Verfasst von Stefan Atz
11. April 2022 – Lesezeit: 6 Minuten
Inhaltsverzeichnis
Feuerbestattungen - also Beisetzungen der Asche nach einer Kremation - machen in Österreich mittlerweile mehr als die Hälfte aller Bestattungen aus. Neben der Urnenbestattung am Friedhof oder in einer Urnennische, gibt es noch Naturbestattungen in Waldfriedhöfen oder an besonderen Stellen der Donau.
Zusehends aber entscheiden sich immer mehr Menschen für die Urne zu Hause. Ein häufiger Grund dafür ist die unmittelbare Nähe zur verstorbenen Person, was die Trauerarbeit erleichtern kann.
Andererseits können praktische Gründe dafür sprechen, dass kein weiter Weg zum Friedhof gemacht werden muss oder dass man sich nicht auf einen bestimmten Friedhof einigen kann.
Aus finanzieller Sicht spricht auch einiges dafür, da beispielsweise die Kosten für eine Beisetzung, den Friedhof, ein Grab und die Grabpflege entfallen.
Wir erklären Ihnen kurz folgendes:
Stand der Informationen: April 2022
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Darf man eine Urne in Österreich mit nach Hause nehmen?
Ja – In Österreich, ist im Anschluss an eine Feuerbestattung die Aufbewahrung einer Urne zu Hause grundsätzlich rechtlich möglich. In jedem Bundesland gelten aber gesonderte Auflagen. Hier Erfahren Sie alle aktuellen Regelungen zum Ablauf, den Kosten und den notwendigen Behördenwegen.
Voraussetzung 1: Grundstückseigentümer muss zustimmen
Im Rahmen des Antrags ist auch die Zustimmung des Grundstückseigentümers/Vermieter einzuholen. Bei einer Wohnung wäre dies der Vermieter, bei selbstgenutzten Wohnungen im Eigentum ist keine Zustimmung erforderlich. Als Eigentümer genügt ein Grundbuchauszug.
Im Falle eines Umzugs, muss der Antrag erneut gestellt werden.
Hier können Sie eine Zustimmungsvorlage für den Vermieter downloaden.
Voraussetzung 2: Antrag bei der Gemeinde stellen
Nach der Zustimmung durch den Vermieter/Grundstückseigentümer, kann der Antrag bei der Gemeinde bzw. beim zuständigen Bürgermeister eingebracht werden.
Entnahme einer Teilmenge für Gedenkschmuck
Für die Fertigung von kleinerem Gedenkschmuck, Edelsteinen und Diamanten ist die Entnahme einer Teilmenge durch den Bestatter erlaubt.
Bei einer Edelsteinbestattung werden alle Elemente der Asche verwendet und in Form eines Schmucksteines transformiert. Von den ca. 2500 Gramm Asche die bei einer Kremation entstehen, werden dabei je nach Modell 50 - 500 Gramm benötigt.
Hier die Übersicht der Antragsstellen für jedes Bundesland sowie eine Übersicht über die Gebühren für die Urne zuhause
Bundesland | Ort der Antragstellung |
---|---|
Wien | Genehmigung durch die MA40 |
Niederösterreich | Bewilligung der Gemeinde |
Burgenland | Genehmigung durch den Bürgermeister |
Kärnten | Genehmigung einer Sonderbestattungsanlage durch die Gemeinde |
Oberösterreich | Bewilligung der Gemeinde |
Salzburg | Genehmigung durch den Bürgermeister |
Tirol | Mitnahme der ganzen Urne ist nicht möglich, ein kleiner Teil der Asche darf entnommen werden |
Vorarlberg | Mitnahme der ganzen Urne ist nicht möglich, die Asche kann geteilt werden, ein Teil muss beigesetzt werden |
Steiermark | Bewilligung der Gemeinde (in Graz des Magistrats) |
Bundesland | Gebühren |
---|---|
Wien | 40€ pro Wohnung // 192,20€ für den Garten |
Niederösterreich | 268€ |
Burgenland | k.A. |
Kärnten | 500-700€ |
Oberösterreich | 191,70€ |
Salzburg | 172,10€ |
Tirol | k.A. |
Vorarlberg | k.A. |
Steiermark | 135,20€ |
Die Genehmigung für die Urne zu Hause erlaubt lediglich das Aufstellen der Urne im eigenen Zuhause oder die Beisetzung der gesamten Urne im Garten.
Des Verstreuen von Asche ist in Österreich verboten und mit einer Strafe von bis zu 20.000€ versehen.
Auch das Eigenständige Entnehmen von Asche aus der Urne ist untersagt.
Gemäß des österreichischen Gesetzgebers verstößt dies gegen die Würde der verstorbenen Person und verstößt und die Grundsätze der pietätvollen Bestattung.
Stand der Informationen: März 2022
Folgende Schritte müssen erfüllt sein, wenn Sie die Urne im eigenen Zuhause aufstellen wollen:
Benu hat hierbei Erfahrung und unterstützt Sie gerne bei allen notwendigen Schritten.
Sie können eine Feuerbestattung online planen und beauftragen oder jederzeit einen persönlichen Termin vor Ort vereinbaren. Gerne stehen wir Ihnen auch telefonisch unter 01 907 68 85 für alle Fragen zur Verfügung.
Urne zu Hause als preiswerte Alternative zur Erdbestattung
Viele Menschen entscheiden sich bewusst für die Asche in der häuslichen Umgebung. Für andere ist es oft auch eine Preisfrage. Denn im Falle einer Urnenaufbewahrung zu Hause entfallen mehrere Tausend Euro Kosten für Sarg, Beisetzungsgebühr, Grabstelle, Steinmetzarbeiten & Grapflege.
Mit der Bewilligung der Gemeinde dürfen Sie die Urne vom Krematorium oder dem Bestatter entgegennehmen und dann privat überführen, sprich zu sich nach Hause transportieren. Diese Bewilligung ist dann entsprechend vorzuzeigen. Dies ist eine Ausnahme, denn für gewöhnlich gilt: Angehörige dürfen bei einer Feuerbestattung mit anschließender Urnenbeisetzung die Urne nicht selbsttätig zum Beisetzungsort transportieren. Für die Überführung ist für gewöhnlich ein Bestattungskraftwagen nötig.
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Eine Urne können Sie bei der Aufbewahrung zu Hause ganz nach Ihrem persönlichem Geschmack auswählen.
Nach der Kremierung wird die Asche in eine Aschekapsel gefüllt, die zur Sicherung dient.
Die Aschekapsel wird dann in die Schmuckurne (Urne im gängigen Sprachgebrauch) gegeben.
Dabei haben Sie bei der Auswahl der Materialien, sowie der Gestaltung völlig freie Auswahl. Egal ob aus diversen Hölzern, Steinen oder Keramik, es gibt eine Vielzahl an Auswahlmöglichkeiten.
Hier eine Auswahl von Urnenmodellen, die wir bei Benu Bestattung anbieten:
Manche Angehörige haben den Wunsch, die Asche eines geliebten Verstorbenen nicht im Haus aufzustellen, sondern im eigenen Garten zu begraben. De facto also eine sogenannte Baumbestattung im eigenen Garten. Sie können eine biologisch abbaubare Urne ins Wurzelwerk eines Baumes setzen. Einen Baum über der Urne pflanzen. Dies muss jedoch auf Ihrem eigenen Grundstück geschehen. Beachten Sie dass das Beerdigen eines Leichnams im Garten nicht erlaubt ist, ebensowenig das Verstreuen der Asche Verstorbener im Garten.
In Österreich gibt es die rechtliche Möglichkeit einer privaten Urnenbeisetzung im Garten bzw. auf dem Grundstück. Dabei spricht man genau wie beim Aufstellen in der Wohnung von einer Privatbegräbnisstätte oder Sonderbestattungsanlage, die zuvor genehmigt werden muss. Dies ist der gleiche formale Akt bei dem wir Sie gerne unterstützen.
Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt werden:
Beide Formalitäten werden in der Regel sehr schnell genehmigt, dabei unterstützen wir Sie gerne.
Im Rahmen einer Feuerbestattung - also nach einer Kremation - gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie man mit der Asche verfährt. Folgende Bestattungsarten sind in Österreich sehr häufig:
Im angrenzenden Ausland ist beispielsweise auch das Verstreuen der Asche auf Almwiesen oder von einem Heißluftballon (Luftbestattung) aus möglich.
Mit allen Formen der Beisetzung haben wir viel Erfahrung und unterstützen Sie gerne.
Bei einer Feuerbestattung mit anschließender Aufbewahrung der Urne zu Hause fallen lediglich die Kosten für die Überführung und die Kremation an.
Im Gegensatz zu anderen Bestattungsarten fallen keine Kosten für Friedhof, Grabnutzungsrecht, Steinmetzarbeiten oder Grabpflege an.
Neben der Gebühr für die Genehmigung (je nach Bundesland zwischen 40 und 700€) fallen Kosten für die Sterbeurkunde und gegebenenfalls eine Gebühr vom Krankenhaus oder Pflegeheim an.
Diese Form der Beisetzung ist somit sehr persönlich und dabei verhältnismäßig preiswert.
Die Kosten für eine Feuerbestattung in Wien und Umgebung beginnen bei 2.239€ exkl. externe Kosten für eine Urne zu Hause oder bei 2.797€ exkl. externe Kosten für eine Urnenbeisetzung am Friedhof.
* Bitte beachten Sie: diese Kosten sind nur Schätzungen und unterscheiden sich nach Region und Gestaltung der Bestattung.
Einen exakten Preis inkl. aller Kosten erfahren Sie innerhalb weniger Minuten mit unserem Bestattungskostenrechner.
In unserem Bestattungskosten Rechner haben Sie die Möglichkeit Ihr ganz individuelles Angebot für eine Urne zu Hause zusammenzustellen. Sie sehen alle Preise und können sich Ihr Angebot speichern und ausdrucken - komplett unverbindlich und kostenlos:
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Quellen
jusline.at - Gesetz über das Leichen- und Bestattungswesen
Addendum - Wenn der Staat den letzten Willen versagt
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