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Verfasst von Alexander Burtscher
10. Februar 2022 – Lesezeit: 5 Minuten
Inhaltsverzeichnis
Manchmal ist es notwendig, dass Verstorbene in ein neues Grab verlegt werden. Dazu muss das bestehende Grab geöffnet und der Sarg oder die Urne in das neue Grab verbracht werden. Diesen Vorgang bezeichnet man als Umbettung oder Exhumierung.
Als Exhumierung (auch Exhumation oder Enterdigung genannt) wird die erneute Freilegung eines bereits auf einem Friedhof beerdigten Leichnams aus seinem Grab bezeichnet.
Wünschen Angehörige des Verstorbenen eine Umbettung, müssen diese selbst dafür aufkommen. Die anfallenden Kosten für die Ausgrabung variieren von Friedhof zu Friedhof stark. Genaue Gebühren können beim jeweiligen Friedhof erfragt werden. Gerne helfen wir Ihnen dabei.
Bei den Kosten für eine Exhumierung ist zudem zwischen der Umbettung eines Sargs und der Umbettung einer Urne zu unterscheiden: Die Exhumierung eines Sarges ist aufgrund des Aufwands deutlich teurer als die einer Urne.
Eine tatsächliche Kosteneinschätzung kann von einem Bestatter erstellt werden. Diese ist u.a. abhängig von:
Sie benötigen eine Exhumierung?
Gerne erstellen wir Ihnen einen persönlichen Kostenvoranschlag.
Kontaktieren Sie uns jederzeit unter 01 907 68 85 oder mit einer Mail an kontakt@benu.at.
Jetzt anrufenKOSTENPOSITION | PREIS |
---|---|
FH-Gebühren, Exhumierung, Einsargung, Transport und Amtswege | ab ca. 1.000 Euro |
Kremationssarg | ab ca. 390 Euro |
Einäscherung | ab ca. 600 Euro |
Urne | ab ca. 75 Euro |
Zusätzliche Kosten entstehen durch mögliche Verwaltungsgebühren und Ähnliches (z.B. Genehmigung für die Urne Zuhause).
Bei einer erneuten Beisetzung des Verstorbenen im Erdgrab sind die Kosten dementsprechend deutlich höher.
Man unterscheidet zuerst zwischen planmäßigen und außerplanmäßigen Exhumationsgründen. Ist die Mindestruhezeit eines Grabes - meistens zehn Jahre - abgelaufen, führt die Friedhofsverwaltung eine Exhumierung durch, um das Grab neu belegen zu können. Dies ist ein planmäßiger Grund. Zu außerplanmäßigen Exhumierungen zählen alle, welche durchgeführt werden, bevor die Ruhezeit für den Toten abgelaufen ist.
Allerdings sind die gesetzlichen Bestimmungen, aus welchem Grund eine Exhumierung erfolgen darf, von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich:
BUNDESLAND | GRÜNDE FÜR EINE EXHUMIERUNG |
---|---|
Burgenland, NÖ, OÖ, Salzburg, Tirol, Wien | keine direkten Vorgaben |
Kärnten | Umbettung, Feuerbestattung, andere wichtige Gründe |
Steiermark | Umbettung, Überführung |
Vorarlberg | Umbettung, Feststellung der Todesursache, Beisetzung der Aschenreste in einem Sondergrab, andere wichtige Gründe |
Grundsätzlich können Exhumierungen aufgrund persönlicher wichtiger Gründe oder einer gerichtlichen Anordnung erfolgen. Eine Exhumierung darf jedoch nicht erfolgen, wenn eine konkrete Gefahr der Übertragung von Krankheiten besteht.
Zunächst gilt es zu klären, wer überhaupt eine Exhumierung beauftragen darf. Dies ist je nach Bundesland unterschiedlich. Die folgende Tabelle gibt darüber Auskunft:
BUNDESLAND | BEAUFTRAGUNG DURCH: |
---|---|
Burgenland | nahe Angehörige |
Kärnten | Jede/r, der ein Interesse glaubhaft machen kann |
Oberösterreich | Jede/r, der ein Interesse glaubhaft machen kann |
Niederösterreich | Benützungsberechtigte Person des Grabes |
Salzburg | Jede/r, der ein Interesse glaubhaft machen kann |
Tirol | Jede/r, der ein Interesse glaubhaft machen kann |
Steiermark | Jede/r, der ein Interesse glaubhaft machen kann |
Vorarlberg | Jede/r, der ein Interesse glaubhaft machen kann |
Wien | Jede/r, der ein Interesse glaubhaft machen kann |
Wie beauftragt man also eine Exhumierung? Berechtigte Personen können nun einen Antrag einreichen. In den meisten Bundesländern kann dies bei Erdgräbern allerdings erst nach Ablauf der Mindestruhezeit von 10 Jahren erfolgen, es gibt jedoch auch abweichende Regelungen:
BUNDESLAND | MINDESTRUHEZEIT |
---|---|
Burgenland | 10 Jahre |
Kärnten | Festgelegt in der Friedhofsordnung |
Oberösterreich | Festgelegt in der Friedhofsordnung |
Niederösterreich | 10 Jahre |
Salzburg | Festgelegt in der Friedhofsordnung |
Tirol | Festgelegt in der Friedhofsordnung |
Steiermark | Festgelegt in der Friedhofsordnung |
Vorarlberg | Festgelegt in der Friedhofsordnung |
Wien | 6 Monate |
Diese Anträge müssen je nach Bundesland von unterschiedlichen Stellen bewilligt werden. Wir haben Ihnen auch diese Informationen in einer Tabelle zusammengefasst:
BUNDESLAND | BEWILLIGUNG DURCH: |
---|---|
Burgenland | BürgermeisterIn |
Kärnten | BürgermeisterIn |
Oberösterreich | BürgermeisterIn |
Niederösterreich | Gemeinde |
Salzburg | Bezirksverwaltungsbehörde |
Tirol | Bezirksverwaltungsbehörde |
Steiermark | Gemeinde |
Vorarlberg | BürgermeisterIn |
Wien | Bezirksverwaltungsbehörde |
Eine Exhumierung läuft wie folgt ab:
Wissenswert: Exhumierungen werden oftmals aufgrund der möglichen Geruchsentwicklung erst in den Wintermonaten durchgeführt.
Wie stark ein Leichnam bei der Exhumierung bereits verwest ist, kommt darauf an, wie lange er schon ruht und wie die Bodenbeschaffenheit und die Temperatur sind. Normalerweise beginnt schon wenige Tage nach dem Tod die Auflösung von Bindegewebe und Weichgewebe. Über einen Zeitraum von mehreren Monaten kommt es dann zur Entwässerung der Leiche.
Nach etwa einem Jahr beginnt die Zersetzung des verbliebenen Körpergewebes; nach rund 10 bis 20 Jahren sind von dem Leichnam nur noch Knochen vorhanden.
ZEITRAUM | FORTSCHRITT DER VERWESUNG |
---|---|
Innerhalb weniger Tage nach Todeseintritt | Beginn der Auflösung von Weichgewebe, Hohlorganen und Bindegewebe |
Nach bis zu 9 Monaten | Verflüssigung des Weichgewebes und Entwässerung der Leiche |
Nach 9 Monaten bis zu 2 Jahren | Körpereigene Bakterien und Pilze zersetzen nach und nach das verbliebene Körpergewebe |
Nach 2-5 Jahren | Verwesung von Fingernägeln, Haaren und Sehnen |
Nach 10-20 Jahren | Meist nur noch Knochen vorhanden |
Nach 30 Jahren | Eventuell noch Schädel- und die Oberschenkelknochen vorhanden |
Dies hängt davon ab, ob es sich um ein Urnengrab oder ein Erdgrab handelt. Letzteres weist eine Tiefe von ca. 1,8 bis 2,2 Metern auf, während ein Urnengrab meist eine Tiefe von mindestens 0,7 bis 0,8 Metern hat.
Quellen
Dissertation von Mag. Elisabeth Mayer, 2010 - „Der Umgang mit der Leiche“
RIS - Leichen- und Bestattungsgesetze der Länder
Wikipedia - Exhumierung
bestattungen.de - Exhumierung
bestattungsvergleich.de - Exhumierung
bestattung-nechansky.at - Exhumierung
mymoria.de - Exhumierung
planet-wissen.de - Anatomie des Todes
bestattungsinfo.at - Exhumierung – Gründe, Ablauf & Kosten
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